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 Nagold, den 21.11.2010


Sehr geehrte Damen und Herren des am 22.11.2010 tagenden Ausschusses zu Hartz IV,

ich möchte Ihnen als Betroffene folgende Informationen und Fragen weiterleiten. Ich bin in der Form betroffen, dass ich seit ca. 10 Jahren auf Hartz IV Niveau lebe, mal mehr oder weniger mit ca. 20 Euro darüber, als ehemalige Steuerfachangesellte, arbeitsunfähig berentet, seit 2001, rückwirkend zu 1999, arbeitsunfähig insgesamt, seit Oktober 2007. Dass das Hartz IV Niveau also nur eine vorübergehnde Sache ist, IST EINE LÜGE, wie man an meinem Leben UNSCHWER ERKENNEN kann -auch wenn es Hartz IV erst seit 2005 gibt, so ist das Niveau, auf dem ich lebe, DASSELBE!

Hieraus leiten sich nun meine Fragen an den am Montag tagenden Ausschuss zu Hartz IV (beachten Sie bitte bei Ihren Entscheidungen, dass auch SGB XII von Ihren Entscheidungan abhängig ist, weil SGB II und SGB XII also INSGESAMT das Grundsicherungsniveau - DAS WAS EIN MENSCH ZUM LEBEN BRAUCHT - davon abhängig IST) ab:

http://www.also-zentrum.de/material/Brief_an_MdB_Regelsatzkampagne_2010_10_25_original.pdf

obige in PDF Datei-Frage STELLE AUCH ICH Ihnen, mit der Ergänzung:

http://www.borderline44.homepage.t-online.de/media//DIR_49276/1e251441d14842dbffff80edfffffff1.pdf

Und DANN stellen Sie sich bitte vor, Sie leben, WIE ICH, 10 Jahre auf dem Niveau und es besteht KEINE andere Alternative. -DANN BEANTWORTEN SIE BITTE DIE Fragen! -bedenken SIe bitte, dass Menschen wie ich 7 Jahre früher sterben und achten Sie auf den Vorwurf der Euthanasie- sowie auf die Feststellung, dass sogar 40 Millionen Menschen arbeitslos sein könnten und wir immer noch ein Wachstum hätten, aufgrund der Produktivität (zu finden in Jean Ziegler: http://www.borderline44.homepage.t-online.de/134201.html ).

Des Weiteren mache AUCH ICH Ihnen diesen Vorwurf:

http://www.hartz4-plattform.de/images/HartzIV-Anhoerung-19.11.2010.pdf - (WARUM bspw. laden Sie Menschen WIE MICH NICHT zu Anhörungen ein, bspw. auch betreffd. runden Tischen zu sexuellen Missbrauch, Kindesmisshandlung und Leben auf Hartz IV Niveau -auch wenn es "nur" die Erwerbsunfähigkeitsrente ist, welche mich auf Hartz IV Niveau leben lässt -ich habe sogar darüber 2 Jahre Buchhaltung gemacht mit mtl. Überschussrechnungen und Zwischenbilanzen und bin auf das Ergebnis gekommen, dass ich im Schnitt nur 79 Euro für Nahrungsmittel mtl. ausgeben kann (und werde die enstprechenden (Berechnungen, Bilanzen und Überschussrechnungen) Daten demnächst auf meinen Seiten bei BVerfG in meiner HP veröffentlichen als PDF) -BIS HEUTE s.o. WIE es sich so Lebt 2010)

sowie LEIDER AUCH DIESEN:

http://www.borderline44.homepage.t-online.de/45031.html?entry_id=2f0bdf9806ced7ca42310115788bfd01#blogstart

Insofern MEIN Vorschlag, dass sie oben und ff. Inhalte in Ihrer Debatte am Montag, den 22.11.2010 BITTE berücksichtigen:

http://www.borderline44.homepage.t-online.de/45031.html?entry_id=12af27eca50d2687c6bb5d81db3726d0#blogstart

beachten Sie bitte AUCH mein Sitemap:

http://www.borderline44.homepage.t-online.de/75601/index.html

Alle meine Inhalte bitte ich ZUR KENNTNIS zu nehmen und dem Ausschuss VORZULEGEN, da ich NICHT eingeladen worden bin, gleichwohl ich einigen Menschen bekannt sein dürfte, aufgrund eingereichter und ignorierter Petitionen, bspw. dieser:

http://www.borderline44.homepage.t-online.de/41526/41930.html

zu finden in

http://www.borderline44.homepage.t-online.de/41526/home.html

Wer glaubt, dass in Politik und Wirtschaft Liebe und Mitgefühl (Empathie) unwichtig sind HANDELT WIE SIE (also unsere derzeitige und vorhergehenden Bundesregierung) und lässt sich durch Roboter ersetzen. -auch diese haben KEINE Gefühle und besitzen KEINE Empathie und können auf Egoismus und Flucht vor sich selbst programmiert werden, ohne aus ihrem Leben und gemachten Erfahrungen lernen zu müssen, siehe dazu:

http://www.borderline44.homepage.t-online.de/45031.html?entry_id=fd9dd846a410070a2f53a12c5f5c5b07#blogstart

Wie brauchen eine (Grund-) HALTUNG:

http://www.borderline44.homepage.t-online.de/45031.html?entry_id=364d112f9103c3a7487d7888ac4c142b#blogstart

Täter UND Opfper WIE WIR:

http://www.borderline44.homepage.t-online.de/45031.html?entry_id=dc56aa8cd7d92cb4042183def5a81e49#blogstart

Ja, so ca. 6 Stunden (vielleicht auch mehr) brauchen Sie schon, all diese Zusammenhänge zu erfassen. Das ist auch angemessen, wenn man bedenkt, welche VERANTWORLTICHEN Aufgaben Sie von uns, dem Volk übertragen bekommen haben.

Noch eine letzte Frage:

http://www.borderline44.homepage.t-online.de/45031.html?entry_id=a7fd61b58de0d6aaefe96bfcb3112de7#blogstart

ich hoffe, Sie sind sich Ihrer Verantwortlchkeit bewusst und ich hoffe, dass irgendwo ein Herz ist, wo jetzt noch nichts ausser eine Mauer aus Ignoranz und Überheblichkeiit und Narzissmus und Verachtung zu erkennen ist.

Der Vorwurf der Unsachlichkeit meinerseits prallt an mir ab, weil es unsachlich wäre, zu behaupten, sachliche Argumente und Beweise und Fakten, wie ich sie vorzulegen und vorliegen habe und deren psychologischen Zusammenhänge, warum Menschen wie Sie (und jeder Einzelne in unserer Gesellschaft) so und wie handeln, bzw. handelt, seien unsachlich. Warum Sie diese Behauptung, im Falle eines Falles tätigen, geht EBENFALLS aus meinen Inhalten hervor.

Auch geht es MIR NICHT um Aufmerksamkeit im narzisstischen Sinne, sondern UM DAS ZUR KENNTNIS NEHMEN MEINER INHALTE! ICH BIN DAS OBJEKT Ihres STAATLICHEN HANDELNS! Ich LEIDE unter IHRER und Ihrem (Gesetzgeber - Bundesregierung) Rücksichtslosligkeit, Egoismus, Empathielosigkeit und Flucht vor sich selbst, auf Kosten von Menschen wie mich. Sie fügen meiner Gesundheit ERHEBLICHEN Schaden zu und VERKÜRZEN meine Lebenszeit! Ich wünschte mir, dass ich all das NICHT schreiben müsste, was ich im Rahmen meiner Nothilfe schreibe und dass ich mich NICHT auf Art. 1 bis 3 GG, auf Art. 5 GG und Art. 20 (4) GG berufen müsste, was ich an dieser Stelle tue. SIE GEFÄHRDEN unsere Demokratie und betreiben Hochverrat, wenn sie Ihre Politik nicht rückgängig machen UND GNADENLOS fortsetzen!

Wir, damit sind also AUCH SIE gemeint, können NICHT Unschuld für uns beanspruchen, wenn wir VERFÜGBARE Informationen ignorieren.

Ich bitte Sie, meine Inhalte zur Kenntnis zu nehmen und dem Ausschuss für Hartz IV für Montag, den 22.11.2010 vorzulegen. Und ich bitte Sie anzufangen zu fühlen und zu weinen und wütend zu sein:

AUF DIE TÄTER UND NICHT auf Menschen wie mich.

Mit vielen Dank für Ihren Mut, Ihr Verständnis und Entgegenkommen und Ihre Einsicht, verbleibe ich IN DIESER Hoffnung,

mit freundlichen und traurigen Grüßen
borderline44

Ps.: hatte diese Mail im Kontaktformular bei Fragen eingegeben, aber wurde nicht angenommen, daher sende ich von meinem E-Mailkonto an Sie.


Ausschuss-Sitzung vom
22.11.2010

Vorläufiges Wortprotokoll der
Anhörung
s.u. ...

Katja Kipping

Video - Audio Statement vom
22.11.2010 zur Hartz IV
Ausschusssitzung

Vorläufiges Wortprotokoll der Anhörung

Siehe Diakonie S. 111 bis 119 der
Ausschussdrucksache 17(11)309:

Regelsatz von 433 Euro gefordert
Diakonie Hessen und Nassau
Deklaration

Endstation Karlsruhe

... was macht eigentlich der Verfassungsschutz ... ?



Siehe auch:
Antrag DIE LiNKE: Bt.-Drs. 17/2934
Regelleistung auf Basis EVS 2003 - info also 2010 Heft 2 Seite 64
Ausschussdrucksache 17(11)309 <- (PDF 9,35 MB) s.a. S. 266 ff. - Guido Grüner
ZIRKELSCHLÜSSE u.a.: Wohngeld! (s.o. PDF S. 267 ff.) beachte § 339 StGB!

Zitatausschnitte Guido Grüner S. 266 ff.:

>>> Zusammenfassung:

Das Bundesverfassungsgericht fordert vom Gesetzgeber,
Regelleistungen und Regelsätze unter Beachtung
der Menschenwürde nachvollziehbar und realitätsgerecht
zu bestimmen und ein menschenwürdiges Leben auch
von Kindern, Jugendlichen und Menschen
mit
besonderem Bedarf zu sichern. Diesem
Anspruch
kommt der vorgelegte Gesetzentwurf nicht
nach.
Im folgenden wird dargelegt und begründet,

dass

- die Regelleistung zu niedrig angesetzt wurde und
mit diesem Gesetz für rund 20 Millionen Menschen
allein in der Bundesrepublik mittelfristig ein Leben
in Mangel und Unterversorgung festgeschrieben

würde (vgl. S. 3),

- Unterversorgung in Folge unzureichender Regelleistung
nach Aussagen aus der Wissenschaft wie auch verbreiteter
Lebenserfahrung an den Beträgen
für wichtige
Ausgabengruppen wie Ernährung,
Bekleidung, Mobilität
ohne weiteres abzulesen
ist (vgl. S. 6 - 9),

– es ein gemeinsames Interesse von Arbeitnehmer/
innen, Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe
wie auch den Erzeugern von Lebensmitteln
gibt, die
Regelleistung deutlich anzuheben,
allein für Lebensmittel
um mindestens
80 Euro (näher ausgeführt am Beispiel
von Lebensmitteln,
S. 7, und Textilien, S. 8),

... (...) ...

II. Sicherung des Existenzminimums ist keinesfalls
nur eine Frage der Absicherung einer kurzfristigen
Notlage – der Stellenwert von Regelsatz (§ 27a ff.
SGB XII) und Regelleistung (§ 20 SGB II):

Mit der Festlegung des gesellschaftlichen Existenzminimums
über die Höhe von Regelsatz / Regelleistung wird über
gesellschaftliche Teilhabe oder Ausgrenzung,
menschenwürdiges Leben oder Unterversorgung
in allen Lebensbereichen von mehr als 20 Millionen
Menschen allein in der Bundesrepublik entschieden.

Im Zusammenhang mit der Debatte um die Neufestsetzung
der Regelleistung heißt es mitunter, die Leistungen von
Hartz IV sicherten nur einen zeitlichbegrenzten Übergang,
quasi einen Unterbrechungszeitraum von Lebensabschnitten
mit durchweg Existenz sichernden Einkommen (z. B. durch
Erwerbseinkommen mit gesellschaftlich durchschnittlichem
Niveau). Das ist unzutreffend. Vielmehr wird mit der
parlamentarischen Entscheidung über Regelleistung und
Regelsatz über das dauerhaft oder zumindest für lange Jahre
bestehende Einkommens- und Existenzniveau vieler
Bevölkerungsgruppen entschieden, zusammen von
rund  einem Viertel der Einwohner/ innen. Dazu gehören
unter anderem:

* Einzelpersonen und Familien im Bezug von Leistungen
aus SGB II ohne Erwerbsarbeit,

* Erwerbsunfähige und Rentner/innen mit Leistungsansprüchen
nach dem SGB XII,

* Beziehende von Arbeitslosengeld I die aufstockendem
Arbeitslosengeld II,

* Beschäftigte mit geringen Einkommen, seien sie
geringfügig, teilzeitig, in Arbeitnehmerüberlassung,
oder in Vollzeit zu Hungerlöhnen beschäftigt,

* Beschäftigte mit Arbeitsverhältnissen mit
Mindestlohnvereinbarungen, da das Hartz-IV-Niveau
immer auch Maßstab gebend für derartige Abkommen
ist. Oft liegen diese Einkommen aber nur ein wenig
über dem Existenzminimum,

* Menschen in Arbeitsgelegenheiten, Bürgerarbeit
oder anderen Tätigkeiten, die keine oder nur sehr
eingeschränkte Arbeitnehmerrechte haben (z.B.
Praktika, Arbeitserprobung),

* Kleinselbständige und Landwirte mit Einkommen
unter- oder nur knapp oberhalb der Sozialhilfeschwelle,

* Personen mit ergänzendem Wohngeldbezug unter-
oder knapp oberhalb der Sozialhilfeschwelle,

* Familien mit Bezug von Kinderzuschlag nach
dem BKGG,

* eine erhebliche Zahl der Familien mit Bezug von
Elterngeld,

* Flüchtlinge mit einem Anspruch nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz,

* alle Steuerzahler/innen, bei denen die Höhe des
von Existenzminimum abhängigen Steuerfreibetrages
über das ihnen verfügbare Nettoeinkommen
direkt entscheidet und

* viele weitere Menschen in der „versteckten Armut”.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Über zentrale
Bereiche des Lebens dieser Menschen wie Ernährung,
Getränke, Kleidung, Einrichtung, Kultur, Kommunikation,
Mobilität, Bildung, Freizeit, Sport, Erholung, Reisen,
Dienstleistungen, Altersvorsorge, Hygiene und
Gesundheit entscheiden die Abgeordneten
des Bundestages mit Zusammensetzung und
Betrag der Regelleistung direkt oder nur wenig
vermittelt (z.B. über den Steuerfreibetrag in
Höhe des
gesellschaftlichen Existenzminimums).

Die Abgeordneten entscheiden darüber, ob rund ein
Viertel der Bevölkerung von gesellschaftlicher Teilhabe
und Entwicklung einkommensseitig immer weiter
abgekoppelt wird, ob der dieser Bevölkerungsgruppe
zuzurechnende Anteil der Bevölkerung weiter wachsen
wird, ob die diesbezügliche ‘Spaltung’ der Gesellschaft
vorangetrieben, aufgehalten oder – was dringend
erforderlich wäre – umgekehrt wird. <<<

... SELBER weiterlesen, BIS S. 276! Guido Grüner
BESTÄTIGT meine SEIT 2005 EINGEREICHTEN
UND ABGESCHMETTERTEN Rechtsmittel!


>>> Wohngeld >>> GEZ >>> Petitionen >>> BVerfG >>>


Rüdiger Böker (s.o. Ausschussdrucksache 17(11)309) <- (PDF 9,35 MB)
- Zitatausschnitte S. 142 ff.:

>>> Zusammenfassung:

* BT-Drs. 17/3404 und die vom BMAS veröffentlichten
ergänzenden Informationen erfüllen die vom BVerfG
1 BvL 1/09 als „Obliegenheit“ definierten Anforderungen
an „Transparenz“ und „Nachvollziehbarkeit“ nicht.
Diese Unterlagen sind für die Bemessung des
menschenwürdigen Existenz-Minimums mit einem
selektiven Additions-Verfahren nicht geeignet.

* Der vom BVerfG verlangte Ausschluss von
Haushalten mit Einkommen unterhalb der Sozialhilfe-
Schwelle aus der EVS-2008-Referenz-Gruppe wurde
missachtet.


* Im Gesetzentwurf BT-Drs. 17/3404 ist nicht
ersichtlich, welche Ausgabe-Positionen der
EVS-Referenz-Haushalte in der Leistung enthalten
sein sollen und welche nicht.

* Die Berechnung „abweichender“ Bedarfe
(BVerfG 1 BvL 1/09 Abs. 204) ist mit den bisher
veröffentlichten Daten nicht möglich, da nicht
ersichtlich ist, welche Ausgabe-Positionen in
der Leistung enthalten sind, geschweige denn
ihre „normale“ Höhe.

... (...) ...

* Bei verfassungs-konformer Umsetzung der Ergebnisse
der „Sonderauswertung EVS 2008“ Referenz-Gruppe
„unterste 15 %“ beträgt selbst bei fehlendem Ausschluss
von Haushalten unterhalb der Sozialhilfe-Schwelle der
Leistungs-Anspruch für Ein-Personen-Haushalte monatlich
mindestens EUR 540

* Bei verfassungs-konformer Umsetzung der Ergebnisse
der „Sonderauswertung EVS 2008“ Referenz-Gruppe
„unterste 20 %“ beträgt selbst bei fehlendem Ausschluss
von Haushalten unterhalb der Sozialhilfe-Schwelle der
Leistungs-Anspruch für Ein-Personen-Haushalte monatlich
mindestens EUR 565

* Auf Basis der vom BMAS veröffentlichten Daten
zu den EVS-Referenz-Gruppen „unterste 10 %“ und
„unterste 20 %“ ergibt sich sich für die dazwischen

liegende EVS-Referenz-Gruppe von 1090 erfassten
Haushalten (Netto-Einkommen zwischen EUR 810 und
EUR 990 monatlich) ein Leistungs-Anspruch in Höhe
von monatlich EUR 594

* Der Gesetzentwurf enthält keinerlei Angaben,
die eine verfassungs-konforme Begrenzung der
Höhe des Regelbedarfs auf lediglich EUR 364
monatlich rechtfertigen könnten.

... (...) ...

* Eine Anpassung der Leistungs-Höhe an Preis-
“Entwicklungen“ kann nicht erfolgen, solange die
zu beobachtenden „Güter und Dienstleistungen“
nicht eindeutig benannt sind.

* Um die Preis-Entwicklung der für die Leistungs-
Höhe relevanten Produkte sachgerecht ermitteln
zu können, ist eine Benennung der zu beobachtenden
Einkaufs-Stätten notwendig, da Preis-Steigerungen
bei Discountern nicht durch Preis-
Senkungen bei
Feinkostläden kompensiert werden.
<<<

GESAMT nachzulesen, auf den Seiten 142 bis 265.
-im Anschluss kommt dann das Gutachten von
Guido Grüner (s.o.) auf den Seiten 266 bis 276.


Pressemitteilung des Netzwerks Grundeinkommen zu Hartz-IV-Entwurf
anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag am 22.11.2010 z. „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung v. Regelbedarfen u. zur Änderung d. Zweiten u. Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP (BT-Drs.: 17/3404) - Zitatausschnitt:

>>> Das Netzwerk Grundeinkommen fordert die sofortige Streichung der Paragraphen 31 und 32 bei Hartz IV, da die dort vorgesehenen Sanktionen grundrechtliche Erfordernisse verletzen. „Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt nicht die Vorgaben der Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil von 9.2.2010. Dort wird das Grundrecht auf die Existenz- und Teilhabesicherung als unverfügbares und einzulösendes Grundrecht bezeichnet“, sagte Ronald Blaschke, Mitglied des Netzwerkrates. „Das schließt Sanktionen bzw. Leistungskürzungen grundsätzlich aus.“ Das Netzwerk Grundeinkommen stellt ebenfalls fest, dass es sich laut Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um eine individuelle Garantie der Existenz- und Teilhabesicherung handelt. Ein Hilfebedürftiger darf nicht auf freiwillige Leistungen Dritter verwiesen werden, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Reimund Acker, ebenfalls Mitglied des Netzwerkrates, sagte dazu: „Die Bedarfsgemeinschaftsregelung bei Hartz IV ist grundrechtswidrig. Sie unterstellt einen Rechtsanspruch gegenüber Lebenspartnern oder Stiefeltern, den es gar nicht gibt.“

Das Netzwerk Grundeinkommen kritisiert weiterhin die intransparente und nicht sachgerechte Bestimmung der Regelleistung. „Fünf Euro mehr, das ist ein Witz, über den keiner lachen kann“, so Blaschke. „Das Netzwerk hat sich auf seiner letzten Mitgliederversammlung der berechtigten Forderung des Bündnisses für
mindestens 500 Euro Regelsatz angeschlossen.“ In einer öffentlichen Stellungnahme des Netzwerkes Grundeinkommen zum Gesetzentwurf wird die Missachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der Regelsatzbestimmung nachgewiesen. <<<

Ausschussdrucksache 17(11)315

Stellungnahme PDF


Katja Kipping:
Tricks und Abschläge.

Die Definition von § 263 StGB:
>>> (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. <<<

WARUM greift das Gesetz NICHT bei unserer Bundesregierung?

Was macht eigentlich der Verfassungsschutz?


DIESE Aussage betreffd. Guttenberg gilt NICHT NUR für Guttenberg, SONDERN AUCH für die Politiker INSGESAMT und unsere Bundesregierung, ERST RECHT BETREFFD. HARTZ IV!

Ich verweise ERNEUT auf:

DIE LOGIK unserer DURCHGEKNALLTEN Bundesregierung

Unsere Gesetzgeber SIND Psychopathen !!!  


PRESSEMITTEILUNG Fraktion DIE LiNKE - 25.11.2010 - GREGOR GYSI und KATJA KIPPING:

>>> CDU/CSU und FDP betrügen Hartz IV-Betroffene um mindestens 28 Euro

„CDU/CSU und FDP betrügen die Betroffenen von Hartz IV allein mit den beiden offensichtlichsten Tricksereien um 28 Euro. Das ist die ganze unsoziale Wahrheit von Schwarz-Gelb“, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi zur von der LINKEN angeforderten Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze durch das Statistische Bundesamt, die den minimalsten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion ergänzt. „Es ist erbärmlich und eine Schande, dass Frau von der Leyen, Frau Merkel und Herr Westerwelle die Verfassung brechen und den Ärmsten der Armen ein menschenwürdiges Existenzminimum bewusst vorenthalten.“

Das Statistische Bundesamt hatte im Ergebnis der Neuberechnung auf Basis der untersten 20 Prozent der Haushalte und unter Herausrechnung der so genannt verdeckt Armen aus der Referenzgruppe einen Regelsatz von 389,71 Euro festgestellt. Unter Berücksichtigung der von der Koalition vorgesehenen Inflationsanpassung von 0,55 Prozent ergibt sich ein Regelsatz von 391,85, gerundet 392 Euro.

Gregor Gysi: „Damit ist zugleich völlig klar, dass dieses Gesetz von vornherein verfassungswidrig ist. Die Abgeordneten des Bundestages, der Bundesrat und der Bundespräsident müssen sich darüber im Klaren sein, dass das von der Koalition vorgelegte Gesetz dem Grundgesetz widerspricht. Sollte es in dieser Form dennoch Gesetzeskraft erlangen, ist eine sofortige Klage in Karlsruhe unumgänglich.“

Katja Kipping: „Wir werden Ihnen am Montag die Ergebnisse weiterer Korrekturberechnungen und damit einen Regelsatz vorstellen, der in jeder Hinsicht Geist und Buchstaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts entspricht, damit deutlich auch über 392 Euro liegt und ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert.“ <<<

... Dankeschön ...

Hier nun die o. angekündigten alternativen Berechnungen und das Ergebnis:

ohne Dynamisierung: 510,82 €
mit Dynamisierung: 513,63 €


Im Wortlaut - 30.11.2010 - Fraktion DIE LINKE:

Neuer Hartz IV-Regelsatz viel zu niedrig

>>> Sozialexperten: Berechnung der Bundesregierung voller Tricks und politisch gewollter Abschläge

Von Fabian Lambeck

Schwarz-Gelb hat bei der Neuberechnung der Regelsätze offensichtlich getrickst. Ein Expertengremium, das auf Nachfrage der LINKEN eigene Berechnungen anstellte, kommt nun zu dem Ergebnis, dass der Satz mindestens 28 Euro höher liegen müsste. Würde man alle dämpfenden Faktoren herausrechnen, müsste der Regelsatz mehr als 500 Euro betragen.

Obwohl Opposition und Sozialverbände den neuen Regelsatz als zu niedrig kritisieren, halten Union und FDP an ihrem Vorhaben fest. Ab Januar soll das Arbeitslosengeld II für Erwachsene um ganze fünf Euro steigen. So kommt ein alleinstehender Hartz-IV-Bezieher dann auf 364 Euro pro Monat. Das reicht nicht mal aus, um die Preissteigerungen der letzen Jahre aufzufangen.
Am Montag präsentierte die stellvertretende Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, nun alternative Berechnungsergebnisse. Auf Einladung der Linkspartei hatten sich Experten aus »Sozialverbänden, Wissenschaft und Bewegung« zusammengesetzt und den neuen Regelsatz unter die Lupe genommen. In ihrem Abschlussbericht »Existenzminimum kleingerechnet« kommen die Experten zu dem Ergebnis, dass »Tricks und politisch gewollte Abschläge« den Regelsatz drücken.

Zu den Tricks der Regierung gehört so beispielsweise die »Herausnahme der verdeckt Armen«, wie Katja Kipping am Montag erläuterte. Als verdeckt arm gelten Arbeitnehmer, deren Einkünfte unter Hartz-Niveau liegen und die aus Scham oder Unkenntnis keinen Antrag auf Unterstützung stellen. Und obwohl das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass verdeckt Arme die Datenbasis verfälschen, wurden sie nicht herausgerechnet.

Ein weiterer Trick ist die Verkleinerung der Referenzgruppe. Bislang zog man die Ausgaben der untersten 20 Prozent aller Haushalte heran. Nun stützt man sich nur noch auf die untersten 15 Prozent der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Eine glaubhafte Begründung dafür blieb die Regierung bislang schuldig. Doch der sich daraus ergebende Effekt spricht für sich: Ohne diese willkürliche Verkleinerung der Referenzgruppe und ohne die verdeckt Armen würde der Regelsatz statt 364 Euro rund 392 Euro betragen. Allein die beiden Rechentricks drücken den monatlichen Satz also um 28 Euro.

Doch das ist noch nicht alles: Korrekterweise müssten auch die sogenannten Aufstocker aus der EVS-Stichprobe herausgerechnet werden. Hunderttausende Bundesbürger verdienen so wenig, dass sie ihr Gehalt mit Hartz IV »aufstocken« müssen. Auch sie drücken die Berechnungsgrundlage und somit den Regelsatz. Doch eine genaue Berechnung dieses Effekts war der Expertengruppe unmöglich, da die Bundesregierung »wichtige Rohdaten der EVS zurückhält«, wie Katja Kipping anmerkte.

Aber es sind nicht nur diese Rechentricks, die den Regelsatz drücken. Auch willkürliche Abschläge gehören zum Kalkül der Regierung. Warum Hartz-IV-Betroffene etwa keine Haftpflichtversicherung brauchen oder kein Bier trinken dürfen, bleibt unklar. Verzichtet man auf diese Dämpfungsfaktoren, dann müsste der Regelsatz bei 460 Euro liegen. Noch mehr Geld gäbe es, wenn alle Abschläge wegfallen würden. Dann könnten sich Hartz-IV-Bezieher auf über 500 Euro pro Monat freuen.

Neues Deutschland, 30. November 2010 <<<


Nachricht - 30.11.2010 - Fraktion DIE LINKE:

>>> Statistisches Bundesamt legt im Auftrag der Fraktion DIE LINKE neue Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichproben 2008 vor Die Bundesregierung hat getrickst und manipuliert, um bei der Neuermittlung der Hartz IV-Regelsätze höhere Leistungen zu vermeiden. DIE LINKE hat die Berechnung der Bundesregierung vielfach kritisiert und die Manipulationen benannt.

Sonderauswertung der EVS 2008 durch das Statistische BundesaMT (PDF)

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 festgelegt, dass zur Vermeidung von Zirkelschlüssen der Gesetzgeber verpflichtet wird, „bei der Auswertung künftiger Einkommens- und Verbrauchsstichproben darauf zu achten, dass Haushalte, deren Nettoeinkommen unter dem Niveau der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch inklusive der Leistungen für Unterkunft und Heizung liegt, aus der Referenzgruppe ausgeschieden werden“ (BVerfG, 1 BvL 1/09, Absatz-Nr. 169). Das Ministerium hat diese konkrete Vorgabe ignoriert. Die LINKE hat im parlamentarischen Verfahren den Antrag eingereicht, neue Berechnungen unter Beachtung dieser Vorgabe vorzulegen (Bundestagsausschuss Drucksache 17(11)289). Dies wurde im Ausschuss von den Abgeordneten von CDU /CSU und FDP abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion DIE LINKE das Statistische Bundesamt mit einer Sonderauswertung der EVS 2008 beauftragt, die die genannte Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Methodisch wurde dafür eine Mindesteinkommensgrenze eingezogen. Alle Haushalte mit einem Nettoeinkommen unter dieser Mindesteinkommensgrenze wurden aus der weiteren Berechnung ausgeschlossen. Die Mindesteinkommensgrenze errechnet sich wie folgt:

durchschnittlicher Regelsatz im Jahr 2008: 349 Euro

plus durchschnittliche anerkannte KdU 2008: 290 Euro
Summe : 639 Euro

Ergänzend wurde festgelegt, dass nach den etablierten Standards die untersten 20% der nach Einkommen geschichteten Haushalte als Referenzgruppe für die Ermittlung der Regelbedarfe herangezogen werden sollen. Der Auftrag wurde zunächst auf die Einpersonenhaushalte beschränkt.


Beauftragt wurde das Statistische Bundesamt

1. mit der Ermittlung der vollständigen Verbrauchsausgaben der so definierten Referenzgruppe und

2. mit der Ermittlung der regelsatzrelevanten Ausgaben nach den Vorgaben

des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung.


Die Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts ergibt, dass nach Bereinigung dieser beiden Faktoren der Regelsatz 2008 bei 389,71 Euro liegen würde. Wird dieser Wert nach den Vorgaben des Gesetzesentwurfs fortgeschrieben, so ergibt sich ein Wert von 392 Euro.  

Es ist zu betonen, dass bei der Sonderauswertung sämtliche, in dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Abschläge und Kürzungen übernommen worden sind. Das Ergebnis der Sonderauswertung stellt somit nicht die geforderte Regelsatzhöhe der Fraktion DIE LINKE dar, sondern lediglich einen ersten Schritt zur Ermittlung eines sachgerechten und verfassungsgemäßen menschenwürdigen Existenzminimums. Allerdings erlaubt erst die Sonderauswertung eine weitergehende Analyse, wie sie in dem Papier „Existenzminimum kleingerechnet. Alternative Berechnungen zu Hartz-IV-Regelsätzen“ vorgelegt worden ist.

Um der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Ermittlung des Existenzminimums Rechnung zu tragen, machen wir hiermit die Ergebnisse des Statistischen Bundesamts allgemein zugänglich.

Bitte zitieren als: Sonderauswertung der EVS 2008 durch das Statistische Bundesamt im Auftrag der Fraktion DIE LINKE <<< 


Wenn jemand wider besseren Wissens etwas trotzdem tut, dann erhöht das

(erst recht im Falle von Hochverrat §§ 81 und 82 StGB und Betrug § 263 StGB und Rechtsbeugung § 339 StGB)

das Strafmaß, sofern es sich um eine Straftat, i.S. von Handeln und Unterlassen handelt.

Die Immunität von Politikern darf nicht dazu missbraucht werden, zu rechtfertigen, Hochverrat und Betrug, im großen Umfang (zumindest gegen ein Viertel der Deutschen Bevölkerung) zu betreiben und dem BVerfG den Stinkefinger (§ 185 StGB und o.g. §§ StGB) zeigen zu dürfen.

FRAGEN:

WANN wird die Immunität unserer Bundesregierung aufgehoben?
WAS tut der Verfassungsschtz? -billigt er Postdemokratie?

WAS tun unsere fähigen Juristen? -trauen sie sich nicht? -weil

... wir in einer Diktatur leben? -und sie Angst haben? -normalerweise darf nicht der bestraft und verfolgt werden, der die Wahrheit sagt und ans Licht bringt, sondern der, der das tut und dafür verantworltich ist, worüber die Wahrheit gesagt wird. In einer Diktatur wird selbstverständlich der bestraft, der es wagt die Wahrheit ans Licht zu bringen (pathologische Treue).

Neoliberal – was ist das? -Antwort.

Der Starke hat Recht? Der Schwache hat Un- (kein) Recht?

Wir brauchen EINE (GRUND-) HALTUNG ...

Ich berufe mich auf Art. 1 bis 3 GG, 19 GG, 79 GG und Art. 20 (4) GG!

Dass Menschen wie ich, Politiker wie Gregor Gysi, Katja Kipping, Oskar Lafontaine und Sahra Wagenknecht u.a. Mitglieder von der Partei DIE LiNKE sich den Mund fusselig reden (und schreiben) wird so lange so bleiben, wie die psychologischen Zusammenhänge, warum Menschen wie handeln und unterlassen, im Bundestag von DIE LiNKE unberücksichtigt und unkonfrontiert bleiben.

Es ist die Haltung (Erziehungsstile, Doppelmoral, Ditkatur) der Eltern der Kindheit, welche aus den ensprechenden BundestagsFraktionen spricht. Solange jene ihre Eltern der Kindheit weiter idealisieren, werden sie uns ihr Kindheitsleid antun (s. Täter UND Opfer wie wir ...) und in der Sprache der Eltern ihrer Kindheit zu uns sprechen. -ohne zu realisieren, was ihnen die Haltung der Eltern der Kindheit IN ihrer Kindheit AUSGEMACHT hat. -und das, was sie in sich selbst nicht erkennen und erfühlen wollen, werden sie im Anderen nicht erkennen und erfühlen können und werden so zum Täter desen, wessen Opfer sie in der Kinheit einst waren. Wer das öffentlich nicht konfrontiert, hält Neurotiker an der Macht. -und das IST gefährlich, wie wir erleben und NICHT ERST seit heute wissen, mit Verweis auf Alice Miller u.a. Am Anfang war Erziehung! -Playlist.

Nationen auf der Couch
Es kann nicht sein, was nicht sein darf
Gedanken zu möglicher und typischer Kritik 









Keine Mobilität u. kein Weihnachtsbaum  - Schande!
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NOCH EINMAL: WIE es sich so lebt - 2010

ALTERNATIVE Hasselt - Vorteil Hasselt - Interview

Kriminelle Machenschaften mit Verweis auf § 263 StGB

NDS vom 14.12.2010: Das Schweigen der Medien über alternative Regelsatzberechnungen






JENSEITS jeder Hilfe ...
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ÜBERLEBEN in Deutschland - mit Hartz IV ...
Mit 364,00 lässt´s sich prima ...